Begriff
Mängelbeseitigung
Tatsächliche Behebung eines gerügten Mangels durch den Betrieb, ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber.
Mängelbeseitigung bedeutet, dass der Betrieb den gerügten Mangel tatsächlich behebt. Das kann eine Reparatur, eine Nachbesserung oder bei schweren Fehlern eine komplette Neuherstellung sein. Sie gehört zur Nacherfüllung und erfolgt auf Kosten des Betriebs.
In der Praxis vereinbaren Sie einen Termin für die Beseitigung und halten ihn schriftlich fest. Prüfen Sie nach der Arbeit, ob der Mangel vollständig behoben ist, und dokumentieren Sie das Ergebnis. Lassen Sie sich bestätigen, dass keine neuen Schäden entstanden sind.
Verweigert der Betrieb die Beseitigung oder bleibt er untätig, können Sie weitere Schritte prüfen. Dazu gehören Selbstvornahme oder Minderung. Setzen Sie dafür eine angemessene Frist und kündigen Sie die Konsequenzen schriftlich an.
Verwandte Begriffe
- NacherfüllungAnspruch, dass der Betrieb einen Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Werk herstellt, bevor weitere Rechte greifen.
- MangelAbweichung des Werks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik, die Wert oder Tauglichkeit mindert.
- SelbstvornahmeRecht, einen Mangel nach erfolgloser Frist durch einen anderen Betrieb beheben zu lassen und die Kosten zurückzuverlangen.
- MängelrügeSchriftliche Mitteilung an den Betrieb, dass ein bestimmter Mangel vorliegt und die Beseitigung verlangt wird.