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Lexikon

Handwerk-Lexikon: Begriffe von Trockenbau bis Infrarot-Heizung

Was heißt Gewährleistung, was ist ein Kostenvoranschlag, wozu dient das Ausdehnungsgefäß? Hier stehen die Begriffe, die dir bei Angebot und Auftrag begegnen.

Notizbuch mit Bleistift und Zollstock auf einer Werkbank
Foto: rawpixel (CC0)

Handwerker sprechen oft eine eigene Sprache, und Angebote enthalten Begriffe, die Auftraggeber nicht jeden Tag nutzen. Das Lexikon erklärt sie kurz und ohne Fachchinesisch: von Trockenbau und Infrarot-Heizung über Heizung entlüften bis zu Gewährleistung, Abnahme und Handwerkerbonus. Zu den meisten Begriffen führen Verweise auf verwandte Einträge und passende Ratgeber, damit du vom Wort zur Entscheidung kommst.

A

  • AbnahmeErklärung, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß fertig ist; mit ihr beginnen wichtige Fristen für Mängel und Zahlung.
  • AnfahrtspauschaleFeste Gebühr für die Anfahrt zur Baustelle, unabhängig von der tatsächlichen Strecke oder zusätzlich zu den Fahrtkosten.
  • ArbeitskostenLohnanteil einer Handwerkerrechnung für die Arbeit selbst; beim Handwerkerbonus ist dieser Anteil begünstigt.
  • AufmaßAusmessen der tatsächlich ausgeführten Mengen vor Ort, auf dessen Grundlage die Schlussrechnung erstellt wird.
  • AngebotVorschlag eines Betriebs, eine Leistung zu einem Preis zu erbringen; mit der Annahme durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande.
  • AuftragsbestätigungSchriftliche Bestätigung des Betriebs, dass ein Auftrag mit den vereinbarten Inhalten angenommen wurde.
  • AuftraggeberPerson oder Firma, die ein Werk bestellt und bezahlt; hat Mitwirkungs-, Abnahme- und Zahlungspflichten.
  • AuftragnehmerBetrieb, der die vereinbarte Leistung erbringt und dafür Vergütung erhält; er haftet für Mängel an seinem Werk.
  • AnzahlungVorauszahlung auf den Auftrag, die zu Beginn fällig werden kann und den Restbetrag entsprechend mindert.
  • AbschlagszahlungZahlung für bereits erbrachte Teilleistungen während des Auftrags, nachgewiesen durch eine Teilrechnung.

B

  • BauleistungJede Leistung an einem Bauwerk oder Grundstück, von der Reparatur bis zum Neubau; im Vertrag wird sie als Werk beschrieben.
  • BauhandwerkersicherungshypothekGrundpfandrecht, mit dem ein Betrieb sein Eigentum an einem Grundstück absichern kann, wenn Bauarbeiten unbezahlt bleiben.

E

  • EinheitspreisPreis je Mengeneinheit, etwa je Quadratmeter oder Meter; die Gesamtsumme ergibt sich erst aus dem tatsächlichen Aufmaß.

F

  • Fiktive AbnahmeAbnahme, die ohne ausdrückliche Erklärung als erfolgt gilt, etwa wenn der Auftraggeber das Werk nutzt und Mängel nicht rügt.
  • FristsetzungSchriftliche Aufforderung mit angemessener Frist, einen Mangel zu beseitigen; sie ist Voraussetzung für viele weitere Rechte.
  • FahrtkostenKosten für Anfahrt und Rückfahrt des Betriebs zur Baustelle, die gesondert oder im Preis enthalten sein können.
  • FestpreisVereinbarter Preis, der sich bei gleichbleibendem Leistungsumfang nicht verändert; Mehrkosten sind nur über eine Nachtragsvereinbarung möglich.

G

  • GewährleistungPflicht des Handwerksbetriebs, für Mängel einzustehen, die bei der Abnahme vorlagen oder aus der Ausführung entstehen.
  • GewährleistungsbürgschaftBankbürgschaft, mit der ein Betrieb seine Mängelhaftung absichert, meist als Alternative zum Sicherheitseinbehalt.
  • GesellenbriefNachweis der bestandenen Gesellenprüfung nach einer Ausbildung; allein berechtigt er in zulassungspflichtigen Gewerken noch nicht zur Selbstständigkeit.
  • GewerkEinzelner Bereich eines Bauvorhabens, etwa Elektro, Sanitär oder Dach, der von einem Betrieb ausgeführt wird.

H

  • HandwerkerbonusSteuerermäßigung für die Arbeitskosten von Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr.
  • HandwerksrolleAmtliches Verzeichnis der Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer, in dem zulassungspflichtige Betriebe eingetragen sind.
  • HandwerksordnungBundesgesetz, das regelt, welche Handwerke zulassungspflichtig sind und wie Betriebe in die Handwerksrolle eingetragen werden.
  • HandwerkskammerKörperschaft der Selbstverwaltung des Handwerks auf regionaler Ebene, die die Handwerksrolle führt und Betriebe berät.
  • HandwerksbetriebUnternehmen, das ein Handwerk gewerbsmäßig ausübt, entweder mit Eintrag in die Handwerksrolle oder als zulassungsfreier Betrieb.
  • Haushaltsnahe DienstleistungDienstleistung im Haushalt wie Putz- oder Gartenarbeit, die steuerlich begünstigt sein kann; sie ist vom Handwerkerbonus zu unterscheiden.
  • HandwerkerrechnungRechnung eines Betriebs mit vollständigen Angaben, Leistungsbeschreibung und getrennt ausgewiesenen Positionen für Arbeit und Material.

I

  • InnungFreiwilliger Zusammenschluss von Betrieben desselben Handwerks in einer Region, mit Fachberatung und Ansprechpartnern für Kunden.

K

  • KostenvoranschlagVorab erstellte Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrags, die als Grundlage für die spätere Abrechnung dient.
  • KostenangebotSchriftliches Preisangebot eines Handwerksbetriebs für einen konkreten Auftrag, mit Leistungsbeschreibung und einzelnen Positionen.
  • KostenschätzungGrobe Angabe der voraussichtlichen Kosten ohne genaue Berechnung, die vor allem der Budgetplanung und Orientierung dient.
  • KleinunternehmerBetrieb, der wegen geringer Umsätze keine Umsatzsteuer ausweist; seine Rechnung enthält dann keinen Steuerbetrag.

L

  • LohnkostenanteilTeil der Rechnung, der auf Personal und Arbeitszeit entfällt und vom Materialanteil getrennt ausgewiesen werden sollte.
  • LeistungsverzeichnisGegliederte Beschreibung aller Arbeiten mit Mengen und Positionen; Grundlage für vergleichbare Angebote mehrerer Betriebe.

M

  • MangelAbweichung des Werks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik, die Wert oder Tauglichkeit mindert.
  • MängelrügeSchriftliche Mitteilung an den Betrieb, dass ein bestimmter Mangel vorliegt und die Beseitigung verlangt wird.
  • MängelbeseitigungTatsächliche Behebung eines gerügten Mangels durch den Betrieb, ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber.
  • MinderungHerabsetzung der Vergütung, wenn ein Mangel nicht beseitigt wird; sie bemisst sich am Wertverlust des Werks.
  • MeisterpflichtVorgabe, dass bestimmte Handwerke nur von Betrieben mit Meister oder gleichwertiger Qualifikation ausgeübt werden dürfen.
  • MeisterbriefAbschlussdokument der Meisterprüfung, mit dem Handwerksmeister ihre fachliche Qualifikation nachweisen.
  • MaschinenkostenKosten für Geräte und Maschinen, die bei der Arbeit eingesetzt werden, etwa Gerüst, Hebebühne oder Mietgeräte.
  • MaterialkostenPreis für Baustoffe und Bauteile, die der Betrieb verbaut; beim Handwerkerbonus sind sie nicht begünstigt.
  • MehrkostenKosten über dem vereinbarten Preis; sie sind nur durchsetzbar, wenn sie vorher angezeigt oder schriftlich vereinbart wurden.
  • MahnverfahrenVerfahren, um offene Forderungen einzutreiben, das meist mit einer schriftlichen Mahnung beginnt und vor Gericht enden kann.

N

  • NacherfüllungAnspruch, dass der Betrieb einen Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Werk herstellt, bevor weitere Rechte greifen.
  • NachtragsangebotZusätzliches Angebot für Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag stehen, etwa weil Probleme erst während der Arbeit auftreten.

O

  • OrtsterminBesichtigung der Baustelle durch Betrieb und Auftraggeber vor dem Angebot, bei der Maße, Zustand und Zugang geklärt werden.

P

  • PauschalpreisVereinbarter Gesamtpreis für einen Auftrag, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt, solange der Leistungsumfang gleich bleibt.

R

  • Rücktritt vom VertragBeendigung des Vertrags, wenn ein Mangel nach gesetzter Frist nicht beseitigt wird; bereits erbrachte Leistungen werden abgewickelt.
  • RegiearbeitenArbeiten, die nach Zeit und Material abgerechnet werden statt nach Festpreis; typisch bei unklarem Umfang.

S

  • SelbstvornahmeRecht, einen Mangel nach erfolgloser Frist durch einen anderen Betrieb beheben zu lassen und die Kosten zurückzuverlangen.
  • SchadensersatzAusgleich für einen Schaden, den der Betrieb durch eine Pflichtverletzung verursacht, etwa Folgeschäden an Gebäude oder Einrichtung.
  • StundensatzVereinbarter Preis je Arbeitsstunde, der Lohn und Betriebskosten abdeckt und die Grundlage für Rechnungen nach Aufwand bildet.
  • StundenverrechnungssatzInterner oder vertraglicher Satz, mit dem ein Betrieb eine Arbeitsstunde kalkuliert, inklusive Lohnnebenkosten und Gemeinkosten.
  • SteuerermäßigungVerringerung der Einkommensteuer um einen Prozentsatz der begünstigten Kosten; es wird kein Geld ausgezahlt, sondern die Steuer gesenkt.
  • SchwarzarbeitArbeit ohne ordnungsgemäße Anmeldung oder ohne Rechnung, die Steuern und Sozialabgaben umgeht und für Auftraggeber Risiken birgt.
  • SubunternehmerBetrieb, den der Hauptauftragnehmer für Teile des Auftrags beauftragt; der Kunde hat meist keinen direkten Vertrag mit ihm.
  • SchlussrechnungAbschließende Abrechnung nach Fertigstellung, die alle Teilzahlungen berücksichtigt; ihr Betrag ergibt die Restzahlung.
  • SicherheitseinbehaltTeil der Vergütung, den der Auftraggeber zurückbehält, um Mängelansprüche abzusichern; er wird nach Ablauf der Frist ausgezahlt.

U

  • Unbare ZahlungBezahlung per Überweisung, Karte oder Lastschrift, die nachweisbar über ein Konto läuft; Barzahlung schließt den Handwerkerbonus aus.
  • UmsatzsteuerSteuer auf Lieferungen und Leistungen, die auf der Rechnung ausgewiesen wird; sie ist Teil des Gesamtpreises.

V

  • VerjährungZeitgrenze, nach der Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können; bei Bauwerksmängeln beginnt die Frist meist mit der Abnahme.
  • VOB/BVertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Regelwerk für Bauverträge zu Ausführung, Abnahme, Abrechnung und Mängeln, wenn vereinbart.

W

  • WerkvertragVertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.
  • WerklohnVergütung für ein fertiges Werk, die nach der Abnahme fällig wird; die Preisform richtet sich nach dem Vertrag.

Z

  • Zulassungspflichtiges HandwerkHandwerk, dessen Ausübung eine Eintragung in die Handwerksrolle und meist eine Meisterqualifikation voraussetzt.
  • Zulassungsfreies HandwerkHandwerk, das ohne Meisterbrief und ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden darf.
  • ZahlungszielVereinbarte Frist, bis zu der eine Rechnung bezahlt sein muss; ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln.
  • ZahlungsverzugZustand, wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird; danach können Mahnung und Verzugszinsen folgen.