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Begriff

Rücktritt vom Vertrag

Beendigung des Vertrags, wenn ein Mangel nach gesetzter Frist nicht beseitigt wird; bereits erbrachte Leistungen werden abgewickelt.

Der Rücktritt vom Vertrag beendet die Vereinbarung rückwirkend und bringt beide Seiten zurück in den Ausgangszustand. Er ist meist nur möglich, wenn der Betrieb eine Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt. Bei erheblichen Mängeln kann er schneller in Betracht kommen.

Praktisch bedeutet das eine Abwicklung: bereits bezahlte Beträge werden erstattet, erbrachte Leistungen müssen gegebenenfalls vergütet werden. Halten Sie fest, welche Arbeiten fertig sind und welchen Wert sie haben. Ein Sachverständiger kann dabei helfen, die Werte einzuordnen.

Der Rücktritt ist ein scharfes Mittel und sollte gut überlegt sein. Er verhindert zwar die Weiterarbeit eines unzuverlässigen Betriebs, bringt aber Aufwand für eine neue Vergabe mit sich. Lassen Sie sich vor der Erklärung beraten, besonders bei größeren Summen.

Verwandte Begriffe

  • MinderungHerabsetzung der Vergütung, wenn ein Mangel nicht beseitigt wird; sie bemisst sich am Wertverlust des Werks.
  • FristsetzungSchriftliche Aufforderung mit angemessener Frist, einen Mangel zu beseitigen; sie ist Voraussetzung für viele weitere Rechte.
  • NacherfüllungAnspruch, dass der Betrieb einen Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Werk herstellt, bevor weitere Rechte greifen.
  • WerkvertragVertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.