Direkt zum Inhalt
wer-den.de

Begriff

Werkvertrag

Vertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.

Ein Werkvertrag verpflichtet den Handwerksbetrieb, ein bestimmtes Ergebnis herzustellen, etwa eine gestrichene Wand oder ein eingebautes Fenster. Der Auftraggeber schuldet dafür die vereinbarte Vergütung. Anders als beim Dienstvertrag zählt das Ergebnis, nicht die aufgewendete Zeit.

Für Sie hat das Konsequenzen: Der Betrieb muss das Werk mangelfrei liefern, und Sie können die Abnahme verweigern, wenn es Mängel hat. Die Gewährleistung knüpft an die Abnahme an. Deshalb ist ein klares Leistungsziel im Vertrag wichtig.

Auch bei Werkverträgen gibt es Abschläge oder Teilzahlungen. Vereinbaren Sie diese mit dem Zahlungsplan im Vertrag. Halten Sie fest, welche Leistung bis wann erbracht sein muss.

Verwandte Begriffe

  • AbnahmeErklärung, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß fertig ist; mit ihr beginnen wichtige Fristen für Mängel und Zahlung.
  • VOB/BVertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Regelwerk für Bauverträge zu Ausführung, Abnahme, Abrechnung und Mängeln, wenn vereinbart.
  • WerklohnVergütung für ein fertiges Werk, die nach der Abnahme fällig wird; die Preisform richtet sich nach dem Vertrag.
  • AuftragnehmerBetrieb, der die vereinbarte Leistung erbringt und dafür Vergütung erhält; er haftet für Mängel an seinem Werk.