Begriff
Werklohn
Vergütung für ein fertiges Werk, die nach der Abnahme fällig wird; die Preisform richtet sich nach dem Vertrag.
Der Werklohn ist die vereinbarte Vergütung, die der Auftraggeber für ein fertiges Werk schuldet. Er kann als Pauschalpreis, Festpreis, Einheitspreis oder nach Stundensatz vereinbart sein. Die Form bestimmt, wie der Endbetrag entsteht.
Grundsätzlich wird der Werklohn mit der Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer vor der Abnahme zahlt, verliert später einen Teil seiner Druckmittel. Vereinbaren Sie deshalb Abschlagszahlungen nur für nachweisbare Teilleistungen.
Prüfen Sie die Schlussrechnung gegen das Angebot und die tatsächlich erbrachte Leistung. Zahlen Sie nicht, bevor Sie Abweichungen geklärt haben. Bei offenen Beträgen kann der Betrieb später mahnen.
Verwandte Begriffe
- WerkvertragVertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.
- SchlussrechnungAbschließende Abrechnung nach Fertigstellung, die alle Teilzahlungen berücksichtigt; ihr Betrag ergibt die Restzahlung.
- AbschlagszahlungZahlung für bereits erbrachte Teilleistungen während des Auftrags, nachgewiesen durch eine Teilrechnung.
- ZahlungsverzugZustand, wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird; danach können Mahnung und Verzugszinsen folgen.