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Begriff

Abschlagszahlung

Zahlung für bereits erbrachte Teilleistungen während des Auftrags, nachgewiesen durch eine Teilrechnung.

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf den Werklohn für Leistungen, die bereits erbracht wurden. Sie wird über eine Teilrechnung abgerechnet und mit der Schlussrechnung verrechnet. Bei größeren Aufträgen ist sie verbreitet.

Für Sie ist entscheidend, dass Sie nur für tatsächlich ausgeführte Arbeit zahlen. Prüfen Sie jede Teilrechnung gegen den Baufortschritt. Lassen Sie sich den Stand schriftlich bestätigen, bevor Sie überweisen.

Vereinbaren Sie den Zahlungsplan im Vertrag mit klaren Meilensteinen. Dann wissen beide Seiten, wann welche Zahlung fällig ist. Unklare Teilzahlungen führen häufig zu Streit am Ende. Für Sie bleibt so jederzeit nachvollziehbar, was bereits bezahlt ist.

Verwandte Begriffe

  • AnzahlungVorauszahlung auf den Auftrag, die zu Beginn fällig werden kann und den Restbetrag entsprechend mindert.
  • SchlussrechnungAbschließende Abrechnung nach Fertigstellung, die alle Teilzahlungen berücksichtigt; ihr Betrag ergibt die Restzahlung.
  • WerklohnVergütung für ein fertiges Werk, die nach der Abnahme fällig wird; die Preisform richtet sich nach dem Vertrag.
  • AufmaßAusmessen der tatsächlich ausgeführten Mengen vor Ort, auf dessen Grundlage die Schlussrechnung erstellt wird.