Begriff
Aufmaß
Ausmessen der tatsächlich ausgeführten Mengen vor Ort, auf dessen Grundlage die Schlussrechnung erstellt wird.
Das Aufmaß ist die Vermessung der tatsächlich ausgeführten Leistung, also Flächen, Längen oder Stückzahlen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung, besonders bei Einheitspreisen. Das Aufmaß kann vom Betrieb allein oder gemeinsam mit dem Auftraggeber erfolgen.
Für Sie ist die gemeinsame Aufnahme am sichersten. Lassen Sie sich die Maße zeigen und prüfen Sie Stichproben selbst. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und unterschreiben Sie es gemeinsam.
Weichen die Mengen in der Schlussrechnung vom Aufmaß ab, fragen Sie nach. Fehlerhafte Maße führen sonst zu überhöhten Beträgen. Bewahren Sie Fotos und Skizzen als Nachweis auf.
Verwandte Begriffe
- EinheitspreisPreis je Mengeneinheit, etwa je Quadratmeter oder Meter; die Gesamtsumme ergibt sich erst aus dem tatsächlichen Aufmaß.
- SchlussrechnungAbschließende Abrechnung nach Fertigstellung, die alle Teilzahlungen berücksichtigt; ihr Betrag ergibt die Restzahlung.
- LeistungsverzeichnisGegliederte Beschreibung aller Arbeiten mit Mengen und Positionen; Grundlage für vergleichbare Angebote mehrerer Betriebe.
- AbnahmeErklärung, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß fertig ist; mit ihr beginnen wichtige Fristen für Mängel und Zahlung.