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Begriff

VOB/B

Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Regelwerk für Bauverträge zu Ausführung, Abnahme, Abrechnung und Mängeln, wenn vereinbart.

Die VOB/B ist der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie enthält Regeln für Ausführung, Abnahme, Abrechnung, Fristen und Mängelansprüche bei Bauverträgen. Sie gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sie vereinbaren.

Für Auftraggeber ist die Vereinbarung wichtig, weil sie von den gesetzlichen Regeln abweichen kann. Einige Fristen und Pflichten werden anders geregelt, etwa bei Abschlagszahlungen oder Mängelrügen. Lesen Sie im Vertrag nach, ob die VOB/B einbezogen ist, und lassen Sie sich die Regeln erklären.

Die VOB/B ist besonders bei größeren Bauvorhaben üblich. Bei kleinen Handwerksaufträgen fehlt sie oft. Achten Sie darauf, dass der Vertrag entweder die VOB/B ausdrücklich nennt oder die gesetzlichen Regeln beschreibt.

Verwandte Begriffe

  • WerkvertragVertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.
  • AbnahmeErklärung, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß fertig ist; mit ihr beginnen wichtige Fristen für Mängel und Zahlung.
  • GewährleistungPflicht des Handwerksbetriebs, für Mängel einzustehen, die bei der Abnahme vorlagen oder aus der Ausführung entstehen.
  • LeistungsverzeichnisGegliederte Beschreibung aller Arbeiten mit Mengen und Positionen; Grundlage für vergleichbare Angebote mehrerer Betriebe.