Begriff
Auftragnehmer
Betrieb, der die vereinbarte Leistung erbringt und dafür Vergütung erhält; er haftet für Mängel an seinem Werk.
Der Auftragnehmer ist der Betrieb, der die vereinbarte Leistung erbringt. Er schuldet ein mangelfreies Werk und haftet dafür im Rahmen der Gewährleistung. Bei Subunternehmern bleibt er gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Für Sie als Kunde ist der Auftragnehmer Ihr Vertragspartner. Achten Sie darauf, dass der Vertrag Ihren Betrieb nennt und nicht nur einen Vermittler. Prüfen Sie Anschrift, Eintrag und Versicherung, bevor Sie unterschreiben.
Der Auftragnehmer muss Sie über Probleme informieren, etwa wenn sich der Aufwand erhöht. Verlangen Sie bei Änderungen ein schriftliches Nachtragsangebot. So vermeiden Sie Diskussionen über Zusatzkosten. Wer seine Pflichten sauber erfüllt, schafft Vertrauen für spätere Aufträge.
Verwandte Begriffe
- AuftraggeberPerson oder Firma, die ein Werk bestellt und bezahlt; hat Mitwirkungs-, Abnahme- und Zahlungspflichten.
- SubunternehmerBetrieb, den der Hauptauftragnehmer für Teile des Auftrags beauftragt; der Kunde hat meist keinen direkten Vertrag mit ihm.
- GewerkEinzelner Bereich eines Bauvorhabens, etwa Elektro, Sanitär oder Dach, der von einem Betrieb ausgeführt wird.
- WerkvertragVertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.