Begriff
Auftraggeber
Person oder Firma, die ein Werk bestellt und bezahlt; hat Mitwirkungs-, Abnahme- und Zahlungspflichten.
Der Auftraggeber ist die Person oder Firma, die einen Handwerksbetrieb mit einer Leistung beauftragt. Er schuldet die vereinbarte Vergütung und muss die Leistung abnehmen, wenn sie vertragsgemäß ist. Er hat außerdem Mitwirkungspflichten, etwa Zugang zur Baustelle.
Im Alltag bedeutet das: Sie sollten Termine einhalten, Zugang sichern und Mängel rechtzeitig melden. Wer Entscheidungen verzögert, verlängert den Auftrag und riskiert zusätzliche Kosten. Klären Sie Verantwortlichkeiten früh.
Auch wenn Sie als Privatperson beauftragen, gelten die gleichen Regeln wie für Firmen. Lesen Sie den Vertrag gründlich und dokumentieren Sie die Kommunikation. Das schützt Sie in jedem Streitfall.
Verwandte Begriffe
- AuftragnehmerBetrieb, der die vereinbarte Leistung erbringt und dafür Vergütung erhält; er haftet für Mängel an seinem Werk.
- WerkvertragVertrag, in dem sich der Betrieb zu einem bestimmten Erfolg verpflichtet, etwa einem fertigen Bad, nicht nur zur Arbeitszeit.
- AbnahmeErklärung, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß fertig ist; mit ihr beginnen wichtige Fristen für Mängel und Zahlung.
- ZahlungsverzugZustand, wenn eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird; danach können Mahnung und Verzugszinsen folgen.