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Begriff

Mehrkosten

Kosten über dem vereinbarten Preis; sie sind nur durchsetzbar, wenn sie vorher angezeigt oder schriftlich vereinbart wurden.

Mehrkosten sind alle Beträge, die über den ursprünglich vereinbarten Preis hinausgehen. Sie entstehen etwa durch zusätzliche Arbeiten, unerwarteten Materialbedarf oder erschwerte Bedingungen. Ob sie berechnet werden dürfen, hängt von der Vereinbarung und der Ankündigung ab.

Für Sie als Auftraggeber sind Mehrkosten ärgerlich, wenn sie überraschend kommen. Verlangen Sie, dass der Betrieb Mehrkosten vor der Ausführung anzeigt. Eine Anzeige in Textform gibt Ihnen die Möglichkeit, zu entscheiden.

Wenn Mehrkosten entstehen, prüfen Sie die Begründung und die Höhe. Bitten Sie um eine Aufschlüsselung und einen schriftlichen Nachtrag. Akzeptieren Sie keine pauschalen Zusatzforderungen ohne Nachweis.

Verwandte Begriffe

  • KostenvoranschlagVorab erstellte Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrags, die als Grundlage für die spätere Abrechnung dient.
  • NachtragsangebotZusätzliches Angebot für Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag stehen, etwa weil Probleme erst während der Arbeit auftreten.
  • FestpreisVereinbarter Preis, der sich bei gleichbleibendem Leistungsumfang nicht verändert; Mehrkosten sind nur über eine Nachtragsvereinbarung möglich.
  • SchlussrechnungAbschließende Abrechnung nach Fertigstellung, die alle Teilzahlungen berücksichtigt; ihr Betrag ergibt die Restzahlung.