Begriff
Festpreis
Vereinbarter Preis, der sich bei gleichbleibendem Leistungsumfang nicht verändert; Mehrkosten sind nur über eine Nachtragsvereinbarung möglich.
Ein Festpreis ist eine Preisvereinbarung, die sich während des Auftrags nicht ändert. Er unterscheidet sich vom Stundensatz, bei dem der Endbetrag mit dem Aufwand steigt. Der Festpreis gilt für den vereinbarten Leistungsumfang.
Im Alltag ist der Festpreis für Sie günstig, wenn der Umfang klar ist. Achten Sie darauf, dass der Betrieb alle Arbeiten und Materialien einrechnet. Eine Klausel, die Mehrkosten vorbehält, schwächt den Festpreis deutlich.
Treten Probleme auf, die den Aufwand erhöhen, sollte der Betrieb Sie informieren. Vereinbaren Sie, dass Zusatzkosten nur schriftlich und vorab genehmigt werden. So bleibt der Festpreis verbindlich.
Verwandte Begriffe
- PauschalpreisVereinbarter Gesamtpreis für einen Auftrag, der unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gilt, solange der Leistungsumfang gleich bleibt.
- NachtragsangebotZusätzliches Angebot für Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag stehen, etwa weil Probleme erst während der Arbeit auftreten.
- KostenvoranschlagVorab erstellte Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrags, die als Grundlage für die spätere Abrechnung dient.
- MehrkostenKosten über dem vereinbarten Preis; sie sind nur durchsetzbar, wenn sie vorher angezeigt oder schriftlich vereinbart wurden.