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Begriff

Kostenvoranschlag

Vorab erstellte Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Auftrags, die als Grundlage für die spätere Abrechnung dient.

Ein Kostenvoranschlag ist eine im Voraus erstellte Berechnung der Kosten für einen Auftrag. Der Betrieb kalkuliert Arbeitszeit, Material und Anfahrt, bevor er mit der Arbeit beginnt. Der Auftraggeber erhält damit eine belastbare Grundlage für seine Entscheidung und für sein Budget.

In der Praxis zählt, ob der Betrieb die Preisgrenze im Blick behält. Wird der veranschlagte Betrag deutlich überschritten, sollte er den Auftraggeber vorher informieren. Geschieht das nicht, lassen sich Mehrkosten später nur schwer durchsetzen. Fragen Sie deshalb nach, ob der Betrag verbindlich ist oder nur als Schätzung gilt.

Ein Kostenvoranschlag ist oft kostenpflichtig, wenn er aufwendig erstellt wird. Häufig wird er aber bei einer Besichtigung vor Ort kostenlos angeboten. Vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie darauf, dass alle Betriebe denselben Leistungsumfang kalkulieren.

Verwandte Begriffe

  • KostenangebotSchriftliches Preisangebot eines Handwerksbetriebs für einen konkreten Auftrag, mit Leistungsbeschreibung und einzelnen Positionen.
  • MehrkostenKosten über dem vereinbarten Preis; sie sind nur durchsetzbar, wenn sie vorher angezeigt oder schriftlich vereinbart wurden.
  • OrtsterminBesichtigung der Baustelle durch Betrieb und Auftraggeber vor dem Angebot, bei der Maße, Zustand und Zugang geklärt werden.
  • FestpreisVereinbarter Preis, der sich bei gleichbleibendem Leistungsumfang nicht verändert; Mehrkosten sind nur über eine Nachtragsvereinbarung möglich.