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Begriff

Handwerkskammer

Körperschaft der Selbstverwaltung des Handwerks auf regionaler Ebene, die die Handwerksrolle führt und Betriebe berät.

Die Handwerkskammer ist die regionale Selbstverwaltung des Handwerks und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie führt die Handwerksrolle, nimmt Meisterprüfungen ab und berät Betriebe in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Ihre Mitglieder sind die Handwerksbetriebe ihres Bezirks.

Für Auftraggeber ist die Kammer eine gute Anlaufstelle, wenn Sie Fragen zu Eintragungen oder Qualifikationen haben. Sie kann auch bei Streitfällen zwischen Kunde und Betrieb vermitteln oder Hinweise geben. Eine Auskunft ist in der Regel kostenfrei.

Wenn Sie einen Betrieb suchen, lohnt der Blick in das Verzeichnis der Kammer. Dort finden Sie Betriebe mit Eintrag und ihren Ansprechpartner. Die Kammer ersetzt jedoch keinen Vertrag und keine eigene Prüfung des Angebots.

Verwandte Begriffe

  • HandwerksrolleAmtliches Verzeichnis der Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer, in dem zulassungspflichtige Betriebe eingetragen sind.
  • InnungFreiwilliger Zusammenschluss von Betrieben desselben Handwerks in einer Region, mit Fachberatung und Ansprechpartnern für Kunden.
  • HandwerksordnungBundesgesetz, das regelt, welche Handwerke zulassungspflichtig sind und wie Betriebe in die Handwerksrolle eingetragen werden.
  • MeisterbriefAbschlussdokument der Meisterprüfung, mit dem Handwerksmeister ihre fachliche Qualifikation nachweisen.