Begriff
Zulassungspflichtiges Handwerk
Handwerk, dessen Ausübung eine Eintragung in die Handwerksrolle und meist eine Meisterqualifikation voraussetzt.
Ein zulassungspflichtiges Handwerk darf nur ausüben, wer in die Handwerksrolle eingetragen ist. Die Eintragung setzt in der Regel eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Die Liste dieser Handwerke steht in der Handwerksordnung und betrifft vor allem Gewerke mit hohem Sicherheitsbezug.
Für Auftraggeber sind diese Gewerke wichtig, weil Fehler hier oft Folgen für Sicherheit und Gesundheit haben. Lassen Sie sich die Eintragung bestätigen und fragen Sie nach der verantwortlichen Person. Ein Betrieb ohne Eintrag ist für solche Arbeiten nicht zugelassen.
Bei Anbietern aus dem Ausland oder von Kleinanbietern lohnt die Prüfung besonders. Vergleichen Sie die Angaben mit der Handwerksrolle und verlangen Sie einen schriftlichen Vertrag. Im Streitfall kommt es auf die Nachweise an.
Verwandte Begriffe
- MeisterpflichtVorgabe, dass bestimmte Handwerke nur von Betrieben mit Meister oder gleichwertiger Qualifikation ausgeübt werden dürfen.
- HandwerksrolleAmtliches Verzeichnis der Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer, in dem zulassungspflichtige Betriebe eingetragen sind.
- Zulassungsfreies HandwerkHandwerk, das ohne Meisterbrief und ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden darf.
- HandwerksordnungBundesgesetz, das regelt, welche Handwerke zulassungspflichtig sind und wie Betriebe in die Handwerksrolle eingetragen werden.