Begriff
Schadensersatz
Ausgleich für einen Schaden, den der Betrieb durch eine Pflichtverletzung verursacht, etwa Folgeschäden an Gebäude oder Einrichtung.
Schadensersatz verlangt den finanziellen Ausgleich für einen Schaden, der durch eine mangelhafte oder pflichtwidrige Leistung entstanden ist. Dazu gehören Folgeschäden wie Wasserschäden, beschädigte Möbel oder Kosten für Ersatzunterbringung. Der Anspruch setzt meist voraus, dass der Betrieb den Schaden verschuldet hat.
Wichtig ist die Beweisführung. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, Gutachten und Rechnungen, sobald er auftritt. Melden Sie ihn zeitnah dem Betrieb und Ihrer Versicherung, damit beide Seiten den Vorfall früh nachvollziehen können.
Schadensersatz ist nicht identisch mit der Mängelbeseitigung. Der Mangel selbst muss trotzdem behoben werden, zusätzlich können Folgekosten entstehen. Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt, bevor Sie den Betrieb verklagen.
Verwandte Begriffe
- MangelAbweichung des Werks von der vereinbarten Beschaffenheit oder den anerkannten Regeln der Technik, die Wert oder Tauglichkeit mindert.
- SelbstvornahmeRecht, einen Mangel nach erfolgloser Frist durch einen anderen Betrieb beheben zu lassen und die Kosten zurückzuverlangen.
- GewährleistungPflicht des Handwerksbetriebs, für Mängel einzustehen, die bei der Abnahme vorlagen oder aus der Ausführung entstehen.
- VerjährungZeitgrenze, nach der Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können; bei Bauwerksmängeln beginnt die Frist meist mit der Abnahme.