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Begriff

Gesellenbrief

Nachweis der bestandenen Gesellenprüfung nach einer Ausbildung; allein berechtigt er in zulassungspflichtigen Gewerken noch nicht zur Selbstständigkeit.

Der Gesellenbrief bestätigt, dass jemand die Gesellenprüfung nach einer Berufsausbildung im Handwerk bestanden hat. Er belegt, dass die Person die Grundlagen des Berufs beherrscht und selbstständig auf Baustellen arbeiten kann. Er ist die Voraussetzung für viele weitere Qualifizierungen.

In zulassungspflichtigen Handwerken reicht ein Gesellenbrief allein nicht, um einen eigenen Betrieb zu führen. Dafür braucht es meist einen Meister oder eine vergleichbare Ausnahmeregelung. Gesellen dürfen aber durchaus unter Anleitung eines Meisters arbeiten.

Für Auftraggeber ist der Gesellenbrief eher ein Zeichen für Ausbildung als für Betriebsführung. Entscheidend ist, wer den Betrieb verantwortet und ob die Arbeit korrekt versichert und angemeldet ist. Fragen Sie nach beidem, bevor Sie beauftragen.

Verwandte Begriffe

  • MeisterbriefAbschlussdokument der Meisterprüfung, mit dem Handwerksmeister ihre fachliche Qualifikation nachweisen.
  • MeisterpflichtVorgabe, dass bestimmte Handwerke nur von Betrieben mit Meister oder gleichwertiger Qualifikation ausgeübt werden dürfen.
  • HandwerksbetriebUnternehmen, das ein Handwerk gewerbsmäßig ausübt, entweder mit Eintrag in die Handwerksrolle oder als zulassungsfreier Betrieb.
  • Zulassungsfreies HandwerkHandwerk, das ohne Meisterbrief und ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden darf.