Begriff
Sicherheitseinbehalt
Teil der Vergütung, den der Auftraggeber zurückbehält, um Mängelansprüche abzusichern; er wird nach Ablauf der Frist ausgezahlt.
Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber nach der Abnahme zurückhält. Er dient als Sicherheit für Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist. Nach Ablauf der Frist und Beseitigung der Mängel wird er ausgezahlt.
Für Sie als Auftraggeber ist der Einbehalt ein wirksames Druckmittel, damit der Betrieb Mängel behebt. Achten Sie darauf, dass die Höhe und die Rückgabefrist im Vertrag stehen. Ohne diese Angaben wird die Rückzahlung oft strittig.
Der Betrieb kann den Einbehalt häufig durch eine Gewährleistungsbürgschaft ablösen. Das ist für ihn vorteilhaft, weil er die Vergütung früher erhält. Prüfen Sie die Bürgschaft sorgfältig, bevor Sie darauf verzichten.
Verwandte Begriffe
- GewährleistungsbürgschaftBankbürgschaft, mit der ein Betrieb seine Mängelhaftung absichert, meist als Alternative zum Sicherheitseinbehalt.
- GewährleistungPflicht des Handwerksbetriebs, für Mängel einzustehen, die bei der Abnahme vorlagen oder aus der Ausführung entstehen.
- WerklohnVergütung für ein fertiges Werk, die nach der Abnahme fällig wird; die Preisform richtet sich nach dem Vertrag.
- VerjährungZeitgrenze, nach der Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können; bei Bauwerksmängeln beginnt die Frist meist mit der Abnahme.